Dienstag, 14. Juni 2011

KinderGELD – ein etwas anderes Sparpotential für den Staat

Heute in allen Nachrichten: Es soll so viele Selbstständige Unternehmer geben, die ihr Einkommen mit Hartz IV aufstocken müssen, dass der Staat darüber nachdenkt, wie er diesen Ausgabenfluss stoppen kann. Irgendwoher kam plötzlich so ein Verdacht, dass es wohl schwarze Schafe gebe, die sich „arm rechnen“, um so vom Staat ihre Krankenversicherung, ihre Wohnung und/oder noch einen Teil des Bareinkommens finanzieren zu lassen.
Jetzt mal im Ernst: Ist das wirklich so neu? Es soll ja sogar Selbstständige geben, die sich arm rechnen, um unliebsamer Unterhaltspflichten gegenüber ihren Kindern und vielleicht sogar auch noch einer Exfrau zu entgehen… Seltsam nur, dass der Staat in solchen Fällen bislang immer nur – bildlich gesprochen – mit den Schultern gezuckt und bis zu sechs Jahre lang Unterhaltsvorschuss in Höhe des Mindestsatzes gemäß Düsseldorfer Tabelle gezahlt hat. Nach den sechs Jahren hat das Kind – und in dessen Vertretung der alleinerziehende Elternteil (meist die Mutter und Exfrau des Unterhaltspflichtigen) – finanziell in die Röhre geguckt.
Während die Mutter für jede Sonderausgabe bei diversen Stellen Klinken putzen, betteln gehen und alles Mögliche bei Beantragung von Sonderleistungen nachweisen musste, konnte sich der Selbstständige entspannt zurücklehnen: Seine Unterhaltspflicht bemaß sich schließlich an Hand seiner Steuererklärung aus zurückliegenden Jahren. Das aktuelle Einkommen war meist irrelevant – umso mehr, sofern eine Anfrage nach Offenlegung des Einkommens weniger als zwei Jahre zurücklag. So konnte der vermeintlich erfolglose Unternehmer den Segeltörn mit der niedlichen Sekretärin als Geschäftsreise verbuchen und den neuen Flatscreen dem Equipment für Videokonferenzen zuschlagen. Richtig gewiefte Unterhaltsverweigerer gehen noch einen Schritt weiter auf der nach unten offenen Peinlichkeitsskala: Sie schenken dem Nachwuchs zu Weihnachten einen Laptop, welcher selbstverständlich buchhalterisch dem Bürobestand zugerechnet wird. Mit diesem Schritt haben sie gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe geschlagen:
  • dem Kind ein supertolles Geschenk gemacht;
  • bürobedingte Ausgaben generiert, was
  • den Gewinn des Unternehmens minimiert und damit konsequenterweise
  • das der Berechnung eines möglichen Unterhaltsanspruchs zu Grunde liegende Einkommen gemindert.
Das Kind durchschaut dieses Geflecht natürlich nicht, da es den Überblick nicht haben kann, sondern erfreut sich am neuen E-Spielzeug und hat keine Ahnung, dass es dieses Geschenk letztendlich selbst finanziert hat.
Die ehrlichen Unterhaltspflichtigen, die von sich aus auf die Unterhaltsberechtigten zukommen und über höhere Einkommen und damit auch höhere Unterhaltszahlungen informieren (und die Zahlungen dann einfach vornehmen), sind scheinbar in der Minderheit (ich freue mich über jede Zuschrift, die mich eines Besseren belehrt). Bei vielen Unterhaltspflichtigen – hauptsächlich Männern – sitzen einfach Verletzungen, die sich die Elternteile im Rahmen Trennung gegenseitig zugefügt haben, zu tief, als dass sie den Fokus ungetrübt auf die Belange (und in erster Linie das Wohl) der Kinder richten könnten. Sie sehen nur, dass sie den Unterhaltsbetrag auf ein Konto überweisen sollen, welches sich im „Hoheitsbereich“ der Ex befindet – und das verstellt automatisch den Blick auf das Wesentliche: Die Ex ist verpflichtet und meistenfalls auch in der Lage und ausschließlich daran interessiert, dieses Geld für Kindesangelegenheiten zu verwenden. Man(n) muss ihr in dieser Hinsicht ein Vertrauen entgegen bringen, was unter den gegebenen Umständen schwer fällt. Die Leidtragenden sind dann wieder die Kinder.
Es ist allerdings schon interessant, dass angesichts der angespannten Haushaltslage und der Verpflichtungen, die der deutsche Staat im Rahmen des Euro-Rettungsplans eingegangen ist, plötzlich das Augenmerk von staatlicher Seite auf die vermeintlichen Drückeberger fällt. Allerdings gehen die aktuellen Überlegungen einfach nicht weit genug: Man sieht nur ein konkretes Sparpotential, welches sich auf die Zuschüsse (Hartz IV) für die Selbstständigen beschränkt. Die weitergehenden Möglichkeiten, wonach der Staat sich auch jede Menge Unterhaltsvorschüsse an Kinder solcher Unterhaltsverweigerer sparen könnte, werden (zunächst) überhaupt nicht in Betracht gezogen. Man könnte meinen, es fiele niemandem auf, was da teilweise (leider viel zu oft) für Spielchen getrieben werden, damit einige Personen sich mehr oder weniger elegant – auf jeden Fall aber billig – aus der Affäre ziehen können und anderen – nämlich dem Staat und damit den ehrlichen Steuerzahlern – ihre Verpflichtungen aufbürden.
Ähnliche Beispiele des Sicharmrechnens gibt es auch auf dem Gebiet des Sozialleistungsbetrugs, wo Arbeitnehmer als geringfügig Beschäftigte angemeldet werden, damit sie sich die – im Normalfall höheren – (Regel-)Beiträge zur Sozialversicherung sparen können. Von Schwarzarbeit wollen wir hier mal gar nicht erst anfangen… Denen sind ja die Fahnder von Finanz- und Zollbehörden immer kräftig auf der Spur – oder auch nicht.
Wer – frage ich mich in diesem Zusammenhang – verfolgt eigentlich die Unterhalts(teil)verweigerer, wenn z.B. die Anspruchsberechtigten nicht in der Lage sind, dauernd vor Gericht um die Befriedigung ihrer Ansprüche zu kämpfen (wenn die Mutter beispielsweise einen Tick zu viel verdient, um Prozesskostenhilfe gewährt zu bekommen, aber dennoch das Geld für Gerichtskosten und Anwalt nicht mal eben auf der hohen Kante hat, sondern grade so über die Runden kommt)? Warum sperren sich die Behörden und speisen Hilfe suchende Mütter nicht selten ab mit den Worten: „Seien Sie doch froh, dass er überhaupt zahlt!“.
Bilde ich mir das nur ein oder werden Kinder und ihre Belange wirklich nicht wahr- und somit auch ernst genommen?

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